War & Peace

Indiens Weigerung, das UN-Waffenembargo gegen Israel zu unterstützen, könnte mit den Drohnenexporten von Adani zusammenhängen

Das Joint Venture, das von einem dem Premierminister Modi nahestehenden Geschäftsmann geleitet wird, hat in den letzten fünf Jahren zehn offizielle Genehmigungen für den Verkauf erhalten. Das Unternehmen behauptet, die Drohnen seien "nicht für Kampfeinsätze" bestimmt, doch das indische Genehmigungssystem stuft sie als Munition ein.
Bei einer UNHCR-Waffenstillstandsresolution für den Gazastreifen hat Indien sich der Stimme enthalten – wahrscheinlich, weil in der Resolution ein Waffenembargo gegen Israel gefordert wird, was im Widerspruch zu Indiens Waffenexporten nach Israel steht.

Neu-Delhi: Bei der Verabschiedung einer Resolution durch den UN-Menschenrechtsrat (UNHRC) am 5. April war Indien eines von 13 Ländern, das sich der Stimme enthielt. Gefordert wurde ein sofortiger Waffenstillstand im Gazastreifen und ein Waffenembargo gegen Israel.

Nachdem Indien am 12. Dezember 2023 für eine Resolution der UN-Generalversammlung gestimmt hatte, die eine sofortige Waffenruhe im Gazastreifen forderte, könnte man sich fragen, warum sich die Regierung von Narendra Modi vier Monate später der Stimme enthielt und damit ihrer Position vom Dezember 2023 widersprach.

Die Kehrtwende wurde wahrscheinlich ausgelöst durch die in der Resolution enthaltene Forderung nach einem Waffenembargo gegen Israel. Die indische Regierung, die – wie im Folgenden gezeigt wird – Waffen an Israel verkauft hat, möchte auch weiterhin Munition dorthin liefern, und das trotz der zunehmenden internationalen Kritik am Verhalten der israelischen Streitkräfte im Gazastreifen und trotz des Genozid-Vorwurfs, der bereits dazu geführt hat, dass Deutschland, ein wichtiger Waffenlieferant von Tel Aviv, vor den Internationalen Gerichtshof gezerrt wurde.

In der ersten Februarwoche 2024 berichteten verschiedene Medien im In- und Ausland darüber, dass das in Hyderabad ansässige Unternehmen Adani-Elbit Advanced Systems India Ltd, ein Joint Venture zwischen Adani Defence and Aerospace und dem israelischen Unternehmen Elbit Systems, über 20 in Indien hergestellte Drohnen des Typs Hermes 900 (umbenannt zu „Drishti 10“) nach Israel exportiert hat.

Bislang haben sich weder Indien noch Israel zu diesen Berichten über Exporte geäußert. Das Unternehmen hat diesen Berichten nicht widersprochen. In der Tat bestätigte eine Quelle aus dem Adani-Konzern inoffiziell, dass die Exporte stattgefunden haben.

Genehmigungssystem für die Ausfuhr von Drohnen

Unbemannte Luftfahrzeuge und Drohnen sind Güter mit doppeltem Verwendungszweck, weil sie sowohl zivil als auch militärisch eingesetzt werden können. Somit unterliegen sie besonderen Vorschriften, die für alle SCOMET-Exporte (Special Chemicals, Organisms, Materials, Equipment and Technologies) gelten und von der Generaldirektion für Außenhandel (DGFT) im Ministerium für Handel und Industrie überwacht werden. Im Allgemeinen werden Drohnen und unbemannte Luftfahrzeuge in die Kategorie 5B der SCOMET-Liste eingeordnet. Es gibt auch einige spezifische Varianten, die unter andere Kategorien der SCOMET-Liste fallen, z.B. unter 6A010.

Nach Angaben im Werbematerial von Adani Defence and Aerospace ist die Hermes-900-Drohne eine "hochmoderne, kampferprobte unbemannte Mehrzweckplattform mit einer Flugdauer von 36 Stunden, einer Nutzlastkapazität von 420 kg und einer Flughöhe von mehr als 10 km, die in den Bereichen Zivil- und Verteidigungswesen sowie innere Sicherheit eingesetzt werden kann [Hervorhebung hinzugefügt]." Laut DGFT-Vorschriften können Drohnen mit den Spezifikationen der in Indien hergestellten Hermes 900 (Drishti 10) nur mit einer SCOMET-Genehmigung für jeden einzelnen Export, und unter den damit verbundenen Konditionen, ausgeführt werden.

Um festzustellen, ob diese Ausfuhren tatsächlich stattgefunden haben, muss also geklärt werden, ob und wann dem Unternehmen eine SCOMET-Lizenz erteilt wurde. Laut den öffentlich zugänglichen Daten der DGFT hat das Joint Venture Adani-Elbit bis zum 10. April 2024 keinen Antrag auf Ausfuhr von SCOMET-Gütern bei der DGFT gestellt.

Solche Anträge an die DGFT für die Ausfuhr von SCOMET-Gütern werden von einer interministeriellen Arbeitsgruppe (IMWG) geprüft, die über die Genehmigung oder Ablehnung entscheidet. Die Protokolle der IMWG-Sitzungen zwischen Januar 2015 und März 2024 sind öffentlich zugänglich.

Eine Durchsicht der Protokolle für den Zeitraum von Januar 2018 (dem Jahr der Gründung von Adani-Elbit) bis März 2024 ergibt, dass auch in diesen Protokollen kein Antrag von Adani-Elbit bzw. dessen Genehmigung oder Ablehnung erwähnt wurde.

Ist die Geschichte über den Einsatz von Drishti-10-Drohnen in Israels völkermörderischem Krieg gegen die palästinensische Bevölkerung in Gaza also eine Falschmeldung?

Aus den Aussagen des Unternehmens geht hervor, dass Adani Drishti-10-Drohnen exportiert hat. In einer Pressemitteilung des Unternehmens vom 6. Februar 2020 aus Lucknow heißt es: "Adani Elbit Advanced Systems India Limited, ein Joint Venture zwischen Adani Defence & Aerospace und dem israelischen Unternehmen Elbit Systems, hat im Adani Aerospace Park in Hyderabad den ersten privaten Drohnen-Fabrikkomplex errichtet, um unbemannte Luftfahrzeuge zu produzieren. Die einzige Hermes-900-Produktionsstätte außerhalb Israels, die im Dezember 2018 eingeweiht wurde, hat mit dem Export von unbemannten Luftfahrzeugen des Typs Hermes 900 an internationale Kunden begonnen [Hervorhebung hinzugefügt]."

Adani gibt Drohnenverkäufe zu und behauptet, sie seien „nicht für den Kampfeinsatz“ bestimmt

Um sich ein vollständiges Bild von der Angelegenheit zu machen, hat The Wire dem Sprecher von Adani Defence and Aerospace per E-Mail drei Fragen gestellt:

  • Wie oft hat das Unternehmen seit seiner Gründung im Jahr 2018 Hermes-900-Drohnen exportiert?
  • In welches Land bzw. welche Länder sind diese Drohnen oder Varianten davon exportiert worden?
  • Zu welchem Datum wurden die jeweiligen SCOMET-Lizenzen für die einzelnen Ausfuhren erteilt?

Die erste Mail, die bei The Wire einging, vermied es, direkte Antworten zu geben. Darin hieß es:

"Adani Defence hat Flugkörper und Teilsysteme für mehr als 20 unbemannte Drishti-10-Drohnen für Überwachungs- und Aufklärungseinsätze (ausgenommen Kampfeinsätze) zwischen 2019 und 2023 exportiert. Es wird erneut darauf hingewiesen, dass diese Drohnen speziell für Überwachungs- und Aufklärungsmissionen entwickelt wurden und nicht für Angriffszwecke eingesetzt werden können [Hervorhebung hinzugefügt].

Gemäß den Richtlinien des Verteidigungsministeriums unterliegen die Produktion und der Export von Rüstungsgütern den indischen Lizenzanforderungen, und Adani hat die entsprechenden Genehmigungen des DDP [Department of Defence Production] für die Lieferungen eingeholt."

Keine der drei Fragen wurde also wirklich beantwortet. In der Email heißt es zwar, dass zwischen 2019 und 2023 Flugkörper und Teilsysteme [Hervorhebung hinzugefügt] von mehr als 20 Drohnen des Typs Drishti 10 (Hermes 900) ausgeführt wurden, aber es wird nicht angegeben, wie oft und in welche Länder diese exportiert wurden. Mit der Aussage, dass "Adani die entsprechenden Genehmigungen von [der] DDP für die Lieferungen eingeholt hat [Hervorhebung hinzugefügt]", gab das Unternehmen indirekt zu, dass für diese Ausfuhren keine Lizenz von der DGFT eingeholt wurde.

Dieses Eingeständnis passt zu der Tatsache, dass wie bereits erwähnt weder in den öffentlichen Aufzeichnungen der DGFT über bis zum 10. April 2024 gestellte Anträge noch in den IMWG-Sitzungsprotokollen der DGFT bis März 2024 SCOMET-Lizenzanträge oder deren Genehmigungen zu finden waren. Die Antwort von Adani rückt die ganze Angelegenheit jedoch noch in ein ganz anderes Licht.

Eine Genehmigung der DDP ist nur für Munition erforderlich, die definitionsgemäß für militärische Zwecke bestimmt ist. Kategorie 6 der SCOMET-Liste enthält Munitionsartikel und wird als „Munitionsliste“ bezeichnet. Die DGFT-Richtlinie über die Notwendigkeit einer DDP-Genehmigung für Munition trat im April 2017 in Kraft, und zwar mit der öffentlichen Bekanntmachung Nr. 4/2015-20. In der DGFT-Mitteilung heißt es außerdem, dass die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für Munition (Kategorie 6 der SCOMET-Liste) durch das Geänderte Standardverfahren (SOP) geregelt wird, das zu diesem Zweck von der DDP herausgegeben wird.

Es gibt eine Unterklasse von unbemannten Luftfahrzeugen/Drohnen, die als Munition eingestuft werden (Unterkategorie 6A010 der SCOMET-Liste), für die eine Genehmigung durch die DDP und nicht durch die DGFT erforderlich ist. Die Merkmale der unbemannten Luftfahrzeuge, die unter diese Unterkategorie fallen, sind wie folgt angegeben:

6A010: „Luftfahrzeuge", "Luftfahrtgeräte nach dem Prinzip  'lighter-than-air', "unbemannte Luftfahrzeuge" ("UAVs"), Triebwerke und Ausrüstung für "Luftfahrzeuge", zugehörige Ausrüstung und Bestandteile..., die für militärische Zwecke besonders konstruiert oder angepasst wurden [Hervorhebung hinzugefügt]:

  1. Unbemannte "Luftfahrzeuge" und "Luftfahrtgeräte nach dem Prinzip lighter-than-air" sowie die nachfolgende zugehörige Ausrüstung und dafür besonders konstruierte Bestandteile:
  2. "Unbemannte Luftfahrzeuge", ferngesteuerte Luftfahrzeuge (Remotely Piloted Air Vehicles, RPVs), autonome programmierbare Fahrzeuge und unbemannte "lighter-than-air-Fahrzeuge";
  3. Trägerraketen, Bergungsgeräte und Bodengeräte;
  4. Geräte, die für die Steuerung oder Kontrolle ausgelegt sind

Darüber hinaus legt das DGFT-Handbuch (Handbook on India's Strategic Trade Control System) vom Januar 2024 fest, welche Verwendungszwecke von unbemannten Flugkörpern bzw. Drohnen zivil und welche militärisch sind (Tabelle auf S. 10):

Zivile/industrielle Nutzung: Luftbildfotografie und Videografie, Suche und Rettung, Infrastrukturinspektion

Militärische/MVW-Verwendung: Überwachung und Aufklärung, Zielerfassung, Angriffsoperationen, elektronische Kampfführung, Minensuche und -räumung [Hervorhebung hinzugefügt].

Man beachte, dass "Überwachung und Aufklärung" hier als "militärische Nutzung" und nicht als zivile Nutzung kategorisiert ist. Der Endverwendungszweck der exportierten Drishti-10/Hermes-900-Drohnen ist eindeutig "Überwachung und Aufklärung," wie der Sprecher von Adani Defence and Aerospace in seiner E-Mail an The Wire erklärte. Aus diesem Grund war für die Ausfuhr eine Genehmigung des Ministeriums für Rüstungsproduktion (DDP) und nicht durch die DGFT erforderlich.

Mit der Behauptung, die exportierten unbemannten Luftfahzeuge seien für "nicht für den Kampfeinsatz" bestimmt, ist der Sprecher also unaufrichtig. Denn auch wenn die Drishti-10/Hermes-900-Drohnen nicht zum Abwurf von Bomben und Granaten eingesetzt werden dürfen, so können sie bei Überwachungs- und Aufklärungsoperationen potenziell der Unterstützung von Streitkräften und somit einem Kampfeinsatz dienen. Genau aus diesem Grund wurden Überwachung und Aufklärung von der DGFT als "militärisch" eingestuft. In der oben zitierten Pressemitteilung vom Februar 2020 hat das Unternehmen ja selbst erklärt, dass diese unbemannten Flugkörper bzw. Drohnen "kampferprobt" sind.

Kunden werden nicht klar identifiziert

Wie bereits erwähnt, hatte es der Sprecher sorgfältig vermieden, Angaben zu den Ländern zu machen, in die zwischen 2019 und 2023 exportiert wurde. Auf gezieltes Nachfragen in einer Folgemail nannte der Sprecher zwar die Ausstellungsdaten von DDP-Genehmigungen in den verschiedenen Jahren sowie die (für alle Exporte gleiche) Zusammenstellung von Gütern, für die Ausfuhrgenehmigungen erteilt worden waren, machte aber keine Angaben zu ihrem Bestimmungsort.

Den Angaben des Sprechers zufolge erhielt das Unternehmen im Jahr 2019 eine, im Jahr 2020 drei, im Jahr 2021 fünf und im Jahr 2022 wiederum eine DDP-Genehmigung. Und alle diese Genehmigungen betrafen dieselbe Zusammenstellung von Materialien: "Rumpf, Rumpfverbund, V-Leitwerk und Log Covers Kit".

Streng genommen gibt es also keine nachprüfbaren Informationen darüber, dass die in Indien hergestellten Hermes-900 bzw. Drishti-10-Drohnen (oder Teile davon) nach Israel exportiert wurden, denn anders als bei der SCOMET-Lizensierung durch die DGFT sind Einzelheiten der DDP-Genehmigungen, insbesondere die Export-Zielländer, nicht öffentlich zugänglich.

Außerdem werfen die vom Sprecher offengelegten Informationen ein technisches Problem auf. Unter den Materialen, für die angeblich DDP-Genehmigungen für die Ausfuhr erteilt wurden, befinden sich aufälligerweise keine Flügelteile. Auf erneute Nachfrage sagte der Sprecher kategorisch: "Wir können keine weiteren Informationen zu unseren Drohnenexporten geben," und lehnte es auch ab, sich schriftlich in einer Email zu äußern.

Adani-Jahresberichte nennen Israel als Zielland für Drohnenexporte

Laut einem von The Wire kontaktierten Drohnenexperten, der anonym bleiben möchte, ist der Flügel ein sehr wichtiger Teil der Drohne, der sorgfältig entworfen und in den Rumpf integriert werden muss. Es ist also sehr unwahrscheinlich, dass der "Rumpfverbund" auch den Flügelteil umfasst. Außerdem wies der Experte darauf hin, dass die in der Genehmigung enthaltenen Teile nicht die entscheidende Bordelektronik enthalten.

Aus den sehr knapp gehaltenen Angaben in den Jahresberichten von Adani Enterprises Ltd. (AEL) für das Geschäftsjahr 2019, 2020 und 2021 geht hervor, dass Adani-Elbit zumindest bis März 2019 vielleicht noch nicht in der Lage war, alle Teilsysteme herzustellen, die für den Zusammenbau und die Integration vollwertiger Hermes-900 bzw. Drisht-10-Drohnen erforderlich sind, und dass das Unternehmen im Zeitraum 2020-21 definitiv die Rumpfstruktur nach Israel exportiert hat, aber vielleicht nicht die anderen Teilsysteme.

Im Jahresbericht 2019 heißt es: "Das Werk hat mit der Herstellung kompletter Flugzeugstrukturen aus Kohlefaserverbundwerkstoffen für die Hermes 900 (...) den Betrieb aufgenommen und wird für die Montage und Integration kompletter unbemannter Flugkörper weiter ausgebaut."

In den Jahresberichten für 2020 wie 2021 heißt es: "Das Joint Venture mit dem israelischen Unternehmen Elbit Systems hat den ersten Rumpfsatz der Hermes 900 nach Israel exportiert..." Dies ist der einzige öffentlich zugängliche Beleg dafür, dass Adani-Elbit zumindest den Rumpf der Hermes-900-Drohnen nach Israel exportiert hat.

Sofern das Unternehmen nicht Informationen über die Ausfuhr von Flügelteilen und der Bordelektronik verheimlicht, ist also nicht klar, ob das Unternehmen alle für den Zusammenbau einer funktionsfähigen Hermes-900-Drohne erforderlichen Komponenten exportiert hat. Daher ist es unwahrscheinlich, dass außer der Firma Elbit Systems in Israel, die die Technologie entwickelt hat, irgendein Dritter in der Lage wäre, eine voll funktionsfähige Hermes-900-Drohne allein mit den angegebenen Exportgütern zusammenzubauen.

Wenn wir uns ausschließlich auf die Angaben des Sprechers stützen, scheint es, dass das Adani-Elbit-Joint-Venture bisher nur einige in Indien hergestellte Hermes-900-Subsysteme an die Elbit-Zentrale in Israel exportiert hat, damit diese dort zu kompletten einsatzfähigen Drohnen zusammengebaut werden können, und nicht alle dafür erforderlichen Flugzeugstrukturen und Subsysteme. Dennoch stellen auch diese Teilsysteme "Munition" oder Waffen im Sinne des SCOMET dar, und die Tatsache, dass das Unternehmen für die Ausfuhr dieser Teilsysteme eine DDP-Genehmigung einholen musste, verdeutlicht dies.

Wenn komplette Drohnen oder auch nur Teilsysteme nach Israel exportiert wurden, ist es angesichts des beispiellosen Ausmaßes der aktuellen Militäroffensive der israelischen Verteidigungskräfte (IDF) gegen die Bevölkerung des Gazastreifens unvorstellbar, dass diese nicht zur Unterstützung militärischer Kampfhandlungen durch Aufklärung und Überwachung eingesetzt werden bzw. wurden.

Keine Hinweise darauf, dass Indien die Endnutzung überwacht

Die Klauseln 8 (iii) und 8 (iv) des Geänderten Standardvorganges für die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für private und öffentliche Stellen vom 1. November 2018 besagen:

8 (iii): Endnutzungserklärungen können von der Regierung bei Bedarf sowohl vor als auch nach der Ausfuhr überprüft werden [Hervorhebung hinzugefügt];

8 (iv): Die ausgeführten Güter dürfen nicht für andere als die in der Genehmigung angegebenen Zwecke verwendet werden.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage: Hat die Regierung bzw. das Verteidigungsministerium Schritte unternommen, um zu überprüfen, ob die Güter, wie vom Adani-Sprecher behauptet, „nicht für den Kampfeinsatz“ verwendet werden?

Es stellt sich die Frage, welches Verfahren die DGFT und die DDP für die EUC-Überprüfung der exportierten SCOMET-Güter tatsächlich umgesetzt haben.

Weiter heißt es in Klausel 9 (vii) des Geänderten Standardvorganges:

9 (vii) Die erteilte Genehmigung unterliegt jedoch einer etwaigen künftigen Überprüfung durch die indische Regierung und bestehenden Überlegungen zur nationalen Sicherheit und außenpolitischen Erwägungen der indischen Regierung.  [Hervorhebung hinzugefügt]

Indiens offizielle Position in der UN-Generalversammlung hat sich im Dezember 2023 (nach seiner Stimmenthaltung im Oktober 2023) geändert – zugunsten eines sofortigen Waffenstillstands im palästinensisch-israelischen Konflikt. Damit werden die in Klausel 9 (vii) genannten "außenpolitischen" Erwägungen für die Überprüfung der Ausfuhrgenehmigung durch das DDP relevant. Angesichts ihrer jüngsten Enthaltung am 5. April 2024 bei der Resolution des UNHRC, in der ein Embargo für Waffenverkäufe an Israel gefordert wurde, ist die Modi-Regierung jedoch eindeutig nicht geneigt, die an Adani-Elbit erteilte Lizenz für den Munitionsexport nach Israel zu überprüfen.

Die Endverwendung nicht zu kontrollieren, insbesondere im aktuellen Kontext, und die  Ausfuhrgenehmigungen für Adani-Elbit nicht erneut zu überprüfen, kommt einer direkten militärischen Unterstützung Israels im Gaza-Krieg durch die Regierung Modi gleich.

Es ist eine Sache, die militärischen Aktionen Israels gegen die Palästinenser*innen nicht direkt zu verurteilen. Aber Israel offen militärisch zu unterstützen, ist noch einmal etwas ganz anderes. Die Tatsache, dass die Modi-Regierung nicht für ein Waffenembargo gegen Israel gestimmt hat, hat ihre Haltung zum Abschlachten der Palästinenser*innen in Gaza explizit gemacht und offengelegt. Sie will weiterhin Munition nach Israel exportieren.

R. Ramachandran ist Wissenschaftsautor.

Available in
EnglishArabicPortuguese (Brazil)GermanSpanishFrenchItalian (Standard)
Author
Rajeev Ramachandran
Translators
Constanze Huther and ProZ Pro Bono
Date
21.05.2024
Source
Original article🔗
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